• ver.di-Beitrag für Selbstständige

Der Mitgliedsbeitrag für Selbstständige beträgt ein Prozent der Einkünfte aus Tätigkeiten im Organisationsbereich von ver.di. Berechnungsgrundlage ist der Monatsdurchschnitt der steuerpflichtigen Einkünfte.  

Zur korrekten Beitragsberechnung benötigen wir regelmäßig den letzten aktuellen Steuerbescheid.

Sofern zu den Einkünften aus selbstständiger Tätigkeit im Organisationsbereich weitere Einkünfte, entweder aus zusätzlicher angestellter Tätigkeit oder auch Renten/Pensionen o.ä. hinzu kommen, so werden auch diese Einkünfte (bei angestellter Tätigkeit sofern sie zum Organisationsbereich von ver.di gehören) ebenfalls bei der Beitragsberechnung berücksichtigt. 

Ohne Vorliegen eines aktuellen Steuerbescheids wird laut Satzung automatisch der Mindestbeitrag von 15 Euro monatlich bzw. je nach Einzelfall auch ein höherer Betrag gemäß geschätzter Einkünfte fällig.

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